Die Gründe
Gab es Auffälligkeiten in Ihrem Fahrverhalten und hat die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung, ordnet sie eine MPU an. Diese bezieht sich meist auf einen der folgenden Problembereiche:
1. MPU aufgrund von Alkohol
Bei mehrfachen Auffälligkeiten im Fahrverhalten jenseits der 0,5-Promillegrenze oder einer Auffälligkeit ab 1,6 Promille, wird der Führerschein in der Regel entzogen und es wird eine MPU angeordnet. Sie müssen Ihr Trinkverhalten dann über Ihre ETG-Werte über eine längeren Zeitraum hinweg nachweisen.
2. MPU aufgrund von Punkten
Bei 14 und mehr Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg müssen Sie ebenfalls zur medizinisch-psychologischen Untersuchung. Die Erarbeitung von effektiven Vermeidungsstrategien für die Zukunft steht dann im Zentrum Ihrer Vorbereitung.
3. MPU aufgrund von Drogen
War der Konsum von Drogen der Auslöser für die Anordnung der MPU, müssen Sie möglichst sofort beginnen, Ihre Abstinenz nachzuweisen. Welche Zeiträume dabei für Sie in Frage kommen, erklären wir Ihnen bei unserer Vorbereitung.
4. MPU aufgrund von Straftaten
Auch bei Straftaten in Zusammenhang mit Gewalt und impulsivem Verhalten wird häufig bereits während der Gerichtsverhandlung eine MPU angeordnet. Über ein positives MPU-Gutachten soll der Täter dann nachweisen, dass er sich im Straßenverkehr gemäß der StVO verhalten kann und dort die notwendige Vorsicht walten lassen kann sowie zur gegenseitigen Rücksichtnahme fähig ist.